Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

1.) Teilnahmeberechtigung:

Am Radmarathon und am MTB Marathon können alle volljährigen weiblichen und männlichen Personen teilnehmen. Es ist keine Vereinszugehörigkeit oder Lizenz notwendig!

Die Nennung ist erst dann gültig, wenn das Startgeld vollständig eingelangt ist. Jeder Teilnehmer soll seine Startunterlagen persönlich abholen. Wenn die Startunterlagen von einem Dritten abgeholt werden, muss ein Originalausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) des Starters vorgelegt werden.

2.) Haftungsausschluss:

Veranstalter, Organisatoren, Helfer und Sponsoren, sowie deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften ausschließlich für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem der Bewerbe des Alpe-Adria Bikefestivals. Es liegt im Verantwortungsbereich der TeilnehmerInnen, ihren Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen.

3.) Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und des Kraftfahrgesetzes bzw. der Fahrradverordnung:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung teilweise im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet und daher die entsprechenden Bestimmungen der Verkehrsordnung (STVO), auch hinsichtlich der technischen Beschaffenheit von Fahrrädern gelten.

Sowohl beim AA-Giro wie auch beim AA-MTB-Giro sind die Strassen nur teilweise gesperrt. Wir machen alle Teilnehmer ausdrücklich darauf aufmerksam, sich an die Strassenverkehrsordnung zu halten. Teilnehmer, die vom Schlussfahrzeug überholt werden, können das Rennen auf eigene Verantwortung beenden. Strassensperren werden nach dem Schlusswagen aufgehoben!

Auf slowenischem Gebiet werden die Sperren eine Stunde nach Durchfahrt des ersten Fahrers beim AA-Giro aufgehoben!
ACHTUNG: Gefährliche Abschnitte beim AA-Giro: Abfahrt vom Predil und die Abfahrt vom Vršič!

4.) Anweisungen des Veranstalters:

Den Anweisungen der Ordner- und Streckenposten ist Folge zu leisten.

Die Teilnahme mit der Startnummer eines anderen Fahrers, die Weitergabe der Startnummer an einen anderen Fahrer, der Start von einer früheren Startgruppe als die zugewiesene oder jeder andere von der Organisation ermittelte schwere Vorfall wird mit dem Ausschluss von der Veranstaltung für ein bis fünf Jahre bestraft.

Es ist strengstens untersagt, Fahrräder mit irgendwelchen elektrischen und/oder elektronischen Hilfsmitteln zu benutzen, andernfalls muss mit einer Disqualifizierung, bzw. Ausschluss gerechnet werden. Ausnahme: Beim Alpe-Adria Family Giro dürfen elektrische Hilfsmittel benutzt werden.

Von den Labesstationen bis ca. 300 – 500 Meter nach den jeweiligen Stationen werden eigene Essenszonen (Feed-Zone) eingerichtet. Der Beginn und das Ende der „Feed-Zone“ wird mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet! Außerhalb dieses Bereiches dürfen keine Trinkflaschen und Abfälle weggeworfen werden! Wer Abfälle auf der Rennstrecke fallen lässt, oder in den Straßengraben, Wald oder auf eine Wiese wirft, wird ausnahmslos disqualifiziert!

5.) Urheberrecht:

Die von den Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews können von Printmedien, Rundfunk, Fernsehen und anderen Massenmedien sowie zur Werbung ohne Vergütungsanspruch und zeitlich unbegrenzt verwendet werden.

6.) Abbruch des Rennens:

Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder Abbruch, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrages und auch nicht auf Ersatz sonstiger Aufwendungen wie Anreise oder Übernachtungskosten.

7.) Helmpflicht:

Während des Rennes ist das Tragen eines Fahrradhelmes verpflichtend.

8.) Gerät zur Zeitmessung:

Für die Zeitmessung wird ein Chip verwendet. Vom Veranstalter werden eine Kaution von € 20.- und eine Miete von € 5.- verlangt. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Chip spätestens eine Stunde nach Zielschluss an den Veranstalter zurückzugeben. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Rückgabe bzw. der Nichtrückgabe verpflichtet sich der Teilnehmer, einen pauschalen Spesenersatz (Chip- und Verfolgungsaufwand) von 60 Euro an den Veranstalter zu bezahlen.

9.) Versicherungsschutz:

Den Teilnehmern wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.

10.) Datenschutz:

Jeder Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten gespeichert, elektronisch verarbeitet und auch weitergegeben werden.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin stimmt der Zusendung elektronischer Post – einschließlich SMS – sowohl durch den Veranstalter als auch Dritter, denen die Daten weitergegeben wurden, zu.

11.) Rücktrittschutz – Startplatzgutschrift für 2017:

Gegen Bezahlung eines Rücktrittentgeltes von 5 Euro – zusätzlich zum Teilnahmebetrag – wird der Startplatz bei Verhinderung durch Krankheit oder Unfall für das Rennen im nächsten Jahr gutgeschrieben. Die Gebühr von 5 Euro muss zusammen mit der Anmeldegebühr vor dem Rennen einbezahlt sein. Eine Nachbuchung ist nicht zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bis spätestens Freitag vor der Teilnahme eine eMail an  zu senden und dort seine Nichtteilnahme bekannt zu geben und spätestens bis 30.06. ein ärztliches Attest nachzureichen.

12.) Änderungen:

Der Veranstalter behält sich die Möglichkeit vor, Programmänderungen durchzuführen. Die Internetseite alpe-adria-bikefestival.com ist die einzige offizielle Informationsquelle der Veranstaltung. Aus diesem Grund sind alle offiziellen Mitteilungen auf dieser Seite zu finden.

13.) Gerichtsstand Klagenfurt